Sehr geehrte Damen und Herren,
ich darf Ihnen herzlich danken für Ihr Interesse an einem
Gefangenenfürsorgeverein - dem Fliedner-Verein Butzbach e.V..
Mein besonderer Dank gilt dem Vorsitzenden des Criminalium e.V.,
Herrn Prof. Kreuzer, für die Gelegenheit, unseren Verein in diesem
Rahmen darzustellen und für seine Zwecke zu werben. Der Vereinszweck des
Criminalium, Strafrechtspflege erfahrbar und fassbar zu machen, deckt
sich mit demjenigen des Fliedner-Vereins, dem es ebenfalls ein Anliegen
ist, rational über Hintergründe und den Stand des Strafvollzuges zu
informieren.
Ich freue mich besonders darüber, Herrn
VizepräsLG a.D. Hans Goswin Stomps – der die Geschicke unseres Vereines
als Vorsitzender fast zwei Jahrzehnte massgeblich gestaltete -, seine
Ehefrau sowie Herrn Salzmann als Anstaltsbeirat der JVA Butzbach
begrüßen zu können. Ich teile mir den Vortrag mit Herrn Ulrich Hinkel,
der als Geschäftsführer nicht nur gleichzeitig Gehirn, Muskeln und
Skelett, sondern gleichsam Seele unseres Vereines ist.
Was
ist das nun für ein Verein, der Gefangenen hilft? Ist das ein
Täterhilfeverein, ein Debattierclub von übrig gebliebenen
Sozialromantikern der siebziger Jahre mit Resozialisierungsfantasien -
ein Sicherheitsrisiko gar?
Eine Antwort darauf lässt
sich durch unterschiedliche Betrachtungsweisen finden; möglich ist eine
rechtliche, eine soziologisch-kriminologische, eine historische aber
auch eine christliche. Alle vier Bereiche möchte ich mit Ihnen im Rahmen
meines circa 20-minütigen Vortrages streifen und Sie über Geschichte,
Aufgaben und Struktur des Fliedner-Vereins unterrichten.
Da
die Arbeit eines Gefangenenfürsorgevereines eng mit den
Behandlungsmassnahmen des geltenden Strafvollzugsrechts verknüpft ist
und - historisch betrachtet - sich beides wechselseitig immer wieder
beeinflusst hat, möchte ich zunächst Ihren Blick auf § 2 StVollzG
lenken, der bis zur Ablösung durch ein Landesgesetz in Hessen
unverändert Gültigkeit besitzt. Sie finden dabei in Satz 1 der
Vorschrift den so genannten Behandlungsauftrag: der Gefangene soll
befähigt werden, ein Leben ohne Straftaten eigenverantwortlich zu
führen. Nur in diesem Behandlungsauftrag des Strafvollzuges hat die
Arbeit des Fliedner-Verein Butzbach e.V. ihren Ort – der sog.
Sicherungsauftrag in Satz 2 derselben Vorschrift bleibt unangetastet.
Strafvollzug kann in seiner Gesamtheit nur dann überzeugen, wenn er
sicher – sowohl für den Gefangenen selbst als auch für die
Öffentlichkeit - und professionell durchgeführt wird. Der
Fliedner-Verein ist sich dabei bewusst, dass es bei der Unterstützung
des staatlichen Behandlungsauftrages Grenzen gibt, die beispielsweise in
ausgeprägter Subkultur oder schwierigen Gefangenenpersönlichkeiten
aufgezeigt sein sollen. Gleichzeitig muss aber bei dem Stichwort
„Sicherungsauftrag“ - der eben auch nur bis zum Tag der Entlassung
Geltung beanspruchen kann – betont werden, dass erfolgreiche
Resozialisierung die beste Prävention im Hinblick auf einen Rückfall
ist. Damit produziert der Fliedner-Verein Butzbach e.V. Sicherheit.
Mit welchen Mitteln gelingt dies nun? Diese Frage ist seit
den Forderungen der historischen Gefängnisreformer Wagnitz, Wiechern
und Howard unverändert aktuell und einem fortwährenden Anpassungsbedarf
unterworfen. Dabei mag man sich zunächst vor Augen führen, dass das
Gefängnis der denkbar ungeeigneteste Ort dafür ist, den Gefangenen zu
einem Leben ohne Straftaten zu befähigen. Denn ihm werden nicht nur
Beruf, Familie, soziale Bezüge und Wohnung genommen, sondern er bekommt
dafür eine Suchterkrankung, oder Infektionen, die er möglicherweise vor
seiner Inhaftierung noch nicht besaß, Schulden und schließlich
Kenntnisse und Freunde, auf die er auch gut verzichten kann. Pastor
Theodor Fliedner hat dieses Paradoxon 1826 mit dem Satz beschrieben
„Lehrling des Schurkerei- und Gaunerhandwerks beim Eintritt zur Haft,
verlässt der Gefangene als vollendeter Meister den Kerker". Mit einem
anderen Satz ist dasselbe prägnant beschrieben: „Knast ist stehen lernen
im Sitzen". Dies bestätigt auch ein ein Blick auf die statistische
Zahlen: die Rückfallquote wird im Erwachsenenstrafvollzug mit 50% an
Personen beschrieben, die nach einer Entlassung in einem bestimmten
Zeitraum wieder inhaftiert werden. Bei Jugendlichen liegt die Zahl sogar
bei 70%. Wie gelingt es nun, diese Drehtüreffekte zu durchbrechen? Im
wesentlichen Kern muss der Blick auf zwei Gesichtspunkte gerichtet sein:
die Abmilderung der Entsozialisierung des Gefangenen im Gefängnis
selbst zum einen, zum anderen der Verkleinerung des so genannten
„Entlassungslochs“. Anerkannt ist dabei, dass dies nur unter Beteiligung
aller in Strafrechtspflege und Vollzug Beteiligter gelingt. Sie finden
deshalb in § 154 StVollzG den gesetzlichen Auftrag, dass mit den
Behörden und Stellen in der Entlassenenfürsorge, (…) und den Verbänden
der freien Wohlfahrtspflege eng zusammen zu arbeiten ist. Zudem sollen
die Vollzugsbehörden mit Personen und Vereinen, deren Einfluss die
Eingliederung des Gefangenen fördern kann, zusammen arbeiten. In dieser
Vorschrift finden Sie eine gesetzliche Grundlage für das Tätigwerden von
Gefangenenfürsorgevereinen. Ihren Ort im Gesamtgefüge der umfangreichen
Aufgabe der Resozialisierung eines Strafgefangenen finden Sie grafisch
in den beiden anliegenden Grafiken von Maelicke beschrieben.
Ein solcher Verein der freien Wohlfahrtspflege ist der
Fliedner-Verein. Sein satzungsmäßiger Zweck der Gefangenen- und
einleitenden Entlassungsfürsorge der Insassen der
Justizvollzugsanstalten in Gießen und Butzbach durch Unterstützung im
beruflichen, allgemeinbildenden und kulturellen Bereich ist seit fast 60
Jahren unverändert. Das spezielle Konzept ist es dabei, dem Gefangenen
ein individuelles Rüstzeug - bereits im Vollzug - pragmatisch und auf
dem kleinen Dienstweg an die Hand zu geben. Denn innerhalb der Mauern
ist die Motivation eines Gefangenen noch relativ hoch - gute Vorsätze
verblassen nach der Entlassung regelmäßig schnell.
Motivations-psychologisch betrachtet ist dieser Ansatz sicher jedem
einfach zu vermitteln: Lebensziele liegen im so genannten
Annäherungsformat vor, das heißt, das Streben eines jeden Menschen ist
nicht darauf gerichtet, etwas zu vermeiden, sondern er möchte umgekehrt
etwas erreichen, etwas sein und dazu gehören. Dieses Muster zeichnet
bereits die Motivation des Kleinkindes aus und wird ein Leben lang
andauern. Diese Arbeit an prosozialen Lebenszielen ist ganz individuell
und von der Persönlichkeit und Biografie eines jeden Gefangenen
abhängig. Genau hier liegen die Vorzüge eines privaten
Gefangenenfürsorgevereines, der - wie der Fliedner-Verein - unmittelbar
im Vollzug Informationen aufgreifen und passgenau helfen kann.
Dabei betreibt der Verein keine Konkurrenz zu staatlichen Aufgaben
oder ersetzt diese, sondern ergänzt unabhängig und eigenverantwortlich
dort gute Ideen und individuellen Bedarf des Gefangenen, wo staatliche
Hilfe fehlt oder zu spät kommen würde.
Die Botschaft
des Fliedner-Vereines ist dabei unmissverständlich: der Verurteilte soll
von Anfang an wissen, dass man ihn nicht aufgibt, sondern an ihn
glaubt. Wir fördern keine Bequemlichkeit und keine Annehmlichkeiten im
Vollzug, sondern denjenigen, der sich selbst fordern will oder dies
nicht aus eigener Kraft vermag. Ein weiterer Gesichtspunkt erscheint mir
bei der Betrachtung der Arbeit des Fliedner-Vereines bedeutsam: dass
ein Verein mit „privaten“ Mitgliedern innerhalb der Mauern des Staates
arbeiten darf, betrachte ich als ein Zeichen dafür, dass die Demokratie
funktioniert und der Gefangene nicht allein gelassen wird.
Die Arbeit an konkreten, individuellen Lebenszielen ist selbst mit
einem Haufen an Arbeit verbunden. Wie geht der Fliedner-Verein dabei
konkret vor?
Genauso wie das Strafvollzugsgesetz -
vergleichen Sie beispielsweise § 7 (Vollzugsplan) und § 37 (Arbeit,
Ausbildung und Weiterbildung) - geht auch der Verein von der Erkenntnis
aus, dass Wohnung, Ausbildung, Arbeit und soziale Einbindung
entscheidende protektive Faktoren bei der Ruckrückfallvermeidung sind.
Die Vielfältigkeit der dabei bedeutsamen Gesichtspunkte können Sie
beispielhaft der Grafiken von Bierschwale entnehmen.
Der
Fliedner-Verein setzt dabei insbesondere bei den
Schlüsselqualifikationen an Er bietet zunächst folgende „Basics“ an:
- berufliche und
schulische Maßnahmen für Strafgefangene in den Justizvollzugsanstalten
Butzbach und Gießen, zum Beispiel Hauptschul- und Computerlehrgänge,
- die Kostenübernahme bei
Berufsschulbesuchen,
- die
Teilnahme an Fernlehrgängen oder an einem Fernstudium
-
den Erwerb eines Gabelstaplerfahrausweises. Hierbei
bewirkt der Verein beispielsweise in drei Lehrgängen jährlich die
Erzielung von 50 Abschlüssen
- Einzelunterricht
Alphabetisierung – nicht wenige Gefangene vermögen nicht zu lesen oder
zu schreiben
- Anschubfinanzierung
Sportprojekte
- Anschaffung
von Software für den Computerunterricht
- Unterstützung
von Kunstprojekten
- Kochgruppen
- Maßnahmen soziales Training
- Maßnahmen mentales Training
- Psychologische Gesprächskreise
Für mittellose Untersuchungsgefangene bietet der
Fliedner-Verein Butzbach e.V. Hilfe zum Beispiel durch Beschaffung von
Kleidung oder Unterstützung bei der Suche nach einer ersten Unterkunft
nach der Entlassung an.
Ergänzend zu den Anstrengungen
des staatlichen Vollzuges und der Bewährugshilfe bemüht sich der Verein
um Entlassenenhilfe, das heißt, er vermittelt den Kontakt zu externen
Einrichtungen der Entlassenenhilfe, insbesondere zur Klärung von
Wohnmöglichkeiten. Gerade diesen Bereich möchte der Verein ein künftig
konsequent vertiefen und ausbauen.
Bei diesen
genannten Punkten ergänzt der Fliedner-Verein Behandlungsmaßnahmen, die
im Strafvollzug inzwischen Standard sind. Es hat indes seine
satzungsmäßigen Aufgaben weiter entwickelt: heute vermittelt der Verein
Informationen über den Strafvollzug gleichermassen für die
Öffentlichkeit oder an beruflich mit dem Strafvollzug befasste Personen:
zum Beispiel durch Besuchs- und Gesprächsveranstaltungen mit Richtern,
Staatsanwälten und Bewährungshelfern oder Schöffen. Dies ist in Zeiten
einer abnehmenden Bereitschaft dafür, Ursachen und Wechselwirkungen von
Straftaten zu verstehen, ein nicht zu unterschätzender Gesichtspunkt.
Denn Resozialisierung ist ohne Akzeptanz in der Bevölkerung nicht
möglich.
Schließlich erstattet der Fliedner-Verein
Butzbach e.V. auch Kosten von Sprachkursen für Anstaltsbedienstete,
damit der Umgang mit ausländischen Gefangenen erleichtert wird. Denn als
Gefangener fühlt man sich nur dort aufgehoben, wo man auch verstanden
wird. Funktionierende Kommunikation ist eine wichtige Voraussetzung zur
Erreichung des Vollzugszweckes.
Als Beispiele für die
flexible Hilfe unseres Vereines möchte ich Ihnen noch zwei Beispiele
nennen:
Im Jahr 1999 verfügte die JVA Butzbach als
einzige größere hessische Anstalt über keine Sporthalle. Bei 520
Haftplätzen war die Anstalt damals mit 670 Strafgefangenen belegt. In
der kalten Jahreszeit konnte Sportbetrieb nur in kleinen Gruppen im
Kirchenraum angeboten werden, wobei Ballspiele gänzlich ausgeschlossen
waren. Sport im Vollzug hat aber einen wesentlichen Stellenwert - er
vermittelt dem Gefangenen in der ansonsten reizarmen Umgebung des
Vollzuges Erfolgserlebnisse, hilft bei dem Abbau von Enge und
Aggressionen und fördert die Akzeptanz von Regeln.
Der
Fliedner-Verein Butzbach e.V. hat gemeinsam mit der damaligen
Anstaltsleitung den Anstoß zum Umbau einer leer stehenden geräumigen
Werkshalle gegeben und diese mit einfachen Mitteln zu einer
provisorischen Sporthalle umgestaltet, die bis zu ihrem Abriss aus
Anlass des Neubaus einer Sporthalle im März 2008 ausgiebig genutzt
wurde.
Ein anderes Beispiel: der Flieder-Verein
finanziert einen „Kochkurs für Hartz IV – Empfänger“ der Volkshochschule
des Wetteraukreises. Hier lernt der Gefangene jenseits von
Fast-Food-Schnellrestaurants ausgewogen, gesund und mit sparsamem Budget
zu kochen.
Sie merken bei alledem, der
Fliedner-Verein musste erfunden werden. Dies geschah im Jahr 1949.
Gedanklich geht die Geschichte der Gefanenenfürsorge bis in die Zeit
Friedrichs des Grossen zurück, der unter dem Einfluss der Aufklärung
Leibesstrafen durch Freiheitsstrafen ersetzte, ohne dass ausreichender
und vor allem geeigneter Haftraum zur Verfügung stand. Zu diesen
beengten räumlichen Verhältnissen gesellte sich die damalige, auf Kant
und Feuerbach zurückgehende liberale Auffassung, der Staat dürfe nicht
in die sittliche Selbstentfaltung des Menschen eingreifen, sondern habe
sich auf die Wahrung der äußeren Ordnung der Anstalt zu beschränken.
Dieser Verwahrungsvollzug rief den am 21.01.1800 in Eppstein im Taunus
geborenen späteren Pastor Theodor Fliedner auf den Plan. Nach ich ist
der Fliedner-Verein Butzbach e.V. benannt. Fliedner gründete unter dem
Eindruck von Reisen in die Niederlande und nach England im Jahre 1833
die Rheinisch-westfälische Gefängnisgesellschaft, die heute als Mutter
aller in der Folgezeit gegründeten Gefangenenfürsorgevereine gelten
darf.
In der Zeit nach der NS-Terrorherrschaft,
während derer Haftstrafen im wesentlichen der Vernichtung und zur
Vergeltung dienten, gründete sich am 16.3.1949 der Fliedner-Verein
Butzbach e.V. als eingetragener Verein bei dem Amtsgericht Friedberg.
Der Anlass hierfür war ein ähnlicher wie der zu Zeiten Fliedners: es gab
in Butzbach mit 1.200 Gefangene doppelt so viele Insassen wie heute -
bei fast gleichen räumlichen Verhältnissen. Der Fliedner-Verein Butzbach
e.V. übernahm 30 Jahre vor Inkrafttreten des StVollzG einfache Hilfen,
die heute gesetzlicher Standard sind: Beschaffung von Briefpapier, von
Büchern für die Anstaltsbücherei, auch in fremden Sprachen - Geräte für
den Sportkreis und Musikinstrumente für das Anstaltsorchester wurden
angeschafft. Es konnten Gruppen für Elementarfächer, für „Lebenskunde“
und für kaufmännisches Rechnen eingerichtet werden. Der Fliedner-Verein
Butzbach e.V. richtete gemeinsam mit der Jugendhilfe ein Übergangsheim
für heimatlose junge Männer ein und sorgte für Auftritte von Orchestern;
sogar ein Auftritt von Ivan Rebroff findet sich in den Unterlagen.
Wenn Sie, meine Damen und Herren, die Amtszeiten der
Vorsitzenden währdend des nun fast 60-jährigen Bestehens des
Fliedner-Verein Butzbach e.V. schätzten sollen, dann müssen Sie in
Dekaden und nicht in Jahren denken: der erste Vorsitzende des Vereines,
der Butzbacher Rechtsanwalt und Notar Rudolf Wolf führte den Verein 29
Jahre lang von 1949 bis zu seinem Tode im Jahr 1978, danach übernahm den
Vorsitz bis zu dessen Tod der Leiter der Anstalt Butzbach, Günter
Johanns, der bereits zuvor stellvertretender Vorsitzender war und damit
insgesamt 41 Jahre im Vorstand des Fliedner-Vereins wirkte. Herr
Vizepräsident des Landgerichtes Marburg a.D. Hans Goswin Stomps führte
den Verein 18 Jahre lang bis zum Jahr 2007. Den Vereinsvorsitz führt ein
Richter fort: ich selbst bin seit dem Jahr 2002 Vorsitzender des
Schöffengerichtes in Marburg seit 2000 Vereinsmitglied. Aber auch andere
Mitglieder des Vorstandes haben es lange dort ausgehalten: Manfred
Schwendemann und der vormalige Anstaltsleiter Klaus Winchenbach haben
sich beide jeweils über 30 Jahre im Vorstand des Vereines für dessen
Aufgaben engagiert.
Dieser besitzt heute über 130
Mitglieder die hauptberuflich als Richter - sogar
Bundesverfassungsrichter -, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Schöffen und
Anstaltsleiter tätig sind. Einen wesentlichen Anteil der Mitglieder
machen Vollzugsmitarbeiter aus allen Ebenen aus. Daran, dass Leute aus
dem Vollzug sich vor Ort und nach ihrem Feierabend engagieren, können
Sie nicht nur festmachen, dass der Fliedner-Verein immer "nah dran" ist,
sondern auch unmittelbar auf Motivation und Berufsverständnis der im
Vollzug tätigen Mitarbeiter schließen.
Der Vorstand
des Vereines besteht wie erwähnt aus einem Richter und den
Anstaltsleitern der Justizvollzugsanstalten Butzbach (Herr Linke) und
Gießen (Herr Lesser) als Vorsitzende und dem Pädagogen Ulrich Hinkel als
Geschäftsführer. Es ist ein Verein der kurzen Wege bei minimaler
Hierarchie. „Lean management“ hat bei uns Tradition. Dazu zählt auch ein
bewusst enger Aufgabenbereich, wir verzetteln uns nicht. Dem Gedanken
eines modernen Resozialisierungsmanagements folgend legen wir aber
großen Wert auf effektive Vernetzung mit anderen Stellen: so ist der
Verein Mitglied im Landeszusammenschluss der Straffälligenhilfe in
Hessen, er unterstützt andererseits als seine Mitglieder den Verein zur
Wiedereingliederung Straffälliger Gießen und die Eingliederungshilfe in
Marburg. Sämtliche Mitglieder des Vereines sind ehrenamtlich tätig,
niemand erhält auch nur einen Cent an Vergütung.
Damit
bin ich fast am Schluss, gleichzeitig aber an einem wichtigen Punkt für
die Vereinsgeschicke: der Finanzierung. Sie beruht ausschließlich auf
Bußgelder und Spenden. Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen: im Jahr
2007 wiesen in Ermittlungs- und Strafverfahren Staatsanwaltschaften und
Gerichte in Hessen der Staatskasse und gemeinnützigen Einrichtungen 7,8
Mio. € zu. 6 Mio. € davon entfielen auf gemeinnützige Einrichtungen.
Wenn Sie bedenken, dass sich diesen Kuchen jährlich 1226 gemeinnützige
Einrichtungen teilen, kann der Fliedner-Verein Butzbach e.V. auf
jährliche Einkünfte aus Bußgeldern zwischen 20.000 € und 45.000 € stolz
sein. Auch ohne dass der Verein - wie inzwischen sämtliche großen
gemeinnützigen Einrichtungen – hauptamtlich Fundraising betreiben kann,
wird er verlässlich und treu insbesondere durch die lokalen
Staatsanwaltschaften und Gerichte mit Bußgeldzuweisungen bedacht. Dies
besitzt seinen Grund sicher in dem seit fast 60 Jahren eingeführten und
anerkannten Vereinskonzept und der prompten verlässlichen Betreuung der
zuweisenden Behörden durch den Geschäftsführer mit Information über
Eingang oder Ausbleiben der Bußgelder.
Meine Damen und
Herren, ich möchte diesen Überblick beenden mit dem Hinweis auf
Möglichkeiten, sich über Strafvollzug zu informieren oder den Verein
aktiv als Mitglied mit guten Ideen und Taten zu unterstützen. Die
Mitgliedschaft ist kostenlos. Vertiefte Informationen über den
Strafvollzug und Reformen finden Sie in der Zeitschrift „Forum
Strafvollzug“.
Ich möchte schließen mit einem Satz von
Bischof Wolfgang Huber, kurz und prägnant: „Der Mensch ist mehr als
seine Taten“. Dafür steht der Fliedner-Verein Butzbach e.V..